Hörgeräte Kostenbeteiligung

Wie viel übernimmt die Sozialversicherung bei Hörgeräten?

Bezuschusst die Sozialversicherung den Kauf von Hörgeräten? Ja. In der Schweiz beteiligen sich die IV und AHV an Hörgeräten mit bis zu CHF 1’650. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Hörgeräte-Verordnung, die Sie vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt erhalten, sofern ein schwerwiegender Hörverlust vorliegt. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Hörgeräteverordnung und Kostenbeteiligung für Ihre Hörsysteme über die IV und AHV wissen sollten.

Die Rechnung für Hörgeräte kann bei der Sozialversicherung bis zu einem Jahr nach Kauf eingereicht werden. So können Sie schnellstmöglich Ihre Hörgeräte von einem qualifizierten Hörgeräteakustiker anpassen lassen. Bei der Beantragung der Kostenbeteiligung mit der Sozialversicherung unterstützt audibene Sie zusammen mit unserem Akustiker vor Ort.

Inhaltsverzeichnis
  • Kostenbeteiligungen Übersicht
  • So unterstützen IV und AHV
  • Der Weg zur Kostenbeteiligung
  • Anspruch auf neue Hörgeräte?
  • Mindestanforderung an Hörgeräte
  • Mit audibene zum Hörgerät

Kostenbeteiligungen der IV und AHV

Die Kosten für Hörgeräte variieren je nach Leistungsklasse und Ansprüchen, die an das Gerät gestellt werden. In der Schweiz werden derzeit ca. 1‘000 verschiedene Hörgeräte-Modelle angeboten – mit ganz unterschiedlichem Leistungsspektrum und variierenden Kosten. Mit einem Pauschalbeitrag der IV oder AHV werden Sie bei der Anschaffung Ihres Hörsystems unterstützt.

 

So unterstützt die IV die Finanzierung Ihrer Hörgeräte

Als Erwerbstätiger bzw. Erwerbsfähiger, der eine ausgeprägte Hörminderung aufweist, erhalten Sie von der Invalidenversicherung einen Beitrag von 840 Franken für eine einseitige und 1‘650 Franken für eine beidseitige Versorgung mit Hörgeräten. Die IV-Stelle übernimmt dabei auch einen Teil der Unterhaltskosten. Um einen Anspruch auf einen finanziellen Unterstützungsbeitrag zu erlangen, lassen Sie sich Ihren Hörverlust durch Ihren HNO-Arzt attestieren. Dabei gilt: wenn Sie einmal Hörgeräte über die IV beziehen, ist diese ein Leben lang für Sie zuständig und Sie profitieren von der höchstmöglichen Kostenbeteiligung.

So unterstützt die AHV die Finanzierung Ihrer Hörgeräte

Falls Sie eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beziehen und sich das erste Mal mit Hörgeräten versorgen lassen, erhalten Sie von der AHV nur einen Unterstützungsbeitrag von 630 Franken für eine einseitige und CHF 1’237.50 für eine beidseitige Versorgung mit Hörgeräten. Während die Kostenbeteiligung der IV betroffenen Personen auch künftig die Erwerbsfähigkeit ermöglichen muss, soll AHV-Beziehern aus Sicht der Sozialversicherung lediglich der soziale Kontakt vereinfacht werden, was mit einfacheren Mitteln möglich ist. Auch hierfür wird eine Verordnung durch Ihren HNO-Arzt vorausgesetzt.

Der Weg zur Kostenbeteiligung über die Sozialversicherung

Grundsätzlich beginnt der Weg zur Kostenbeteiligung mit der Untersuchung beim HNO-Arzt. Ermittelt dieser bei einem Hörtest, dass Sie eine Hörminderung haben, stellt er Ihnen eine entsprechende Verordnung aus. Diese ist Grundvoraussetzung für den Zuschuss der Sozialversicherung für Ihr Hörgerät.

Wann erhalten Sie eine Hörgeräteverordnung vom HNO-Arzt?
Um Ihnen eine Hörgeräteverordnung auszustellen, ermittelt der HNO-Arzt Ihren Hörverlust mithilfe eines Ton- und eines Sprachaudiogramms jeweils separat für das linke und rechte Ohr. Für eine Verordnung wird daraus der Gesamthörverlust in Prozent berechnet. Die IV zahlt eine Kostenbeteiligung ab 20% Hörverlust, die AHV hingegen erst ab 35%.

Tonaudiometrie
Es werden je separat auf dem linken und dem rechten Ohr Töne in den Frequenzen von 500 bis 4000 Hz abgespielt und schrittweise in der Lautstärke erhöht, bis Sie den Ton hören können. Abhängig von der Frequenz und Lautstärke des Tons wird der Hörverlust pro Ohr berechnet.

Sprachaudiometrie
Hier wird ebenfalls separat für das linke und rechte Ohr getestet. Dazu werden ein Störgeräusch in Form eines Rauschens und gleichzeitig einsilbige Wörter abgespielt (z.B. Haus, Zaun, Stuhl, etc.). Der Hörverlust pro Ohr ergibt sich dabei aus dem Anteil der Wörter, die korrekt verstanden wurden. Dieser Test mit mehrmals wiederholt, wobei der Lautstärkeunterschied zwischen Wörtern und Störgeräusch schrittweise verändert wird.

Dem Bundessozialgericht zufolge müssen die Leistungen der Krankenkassen genügen, um eine körperliche Benachteiligung auszugleichen. Das bedeutet, dass die verwendeten Hörgeräte nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Normalhörender erlauben.

Wie wird Schwerhörigkeit gemessen?

  • Unter 10%: Sehr geringe Beeinträchtigung
  • Ab 10%: leichte Schwerhörigkeit
  • Ab 20%: deutliche Schwerhörigkeit
  • Ab 30%: starke Beeinträchtigung
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Wann haben Sie Anspruch auf neue Hörgeräte?

Die IV kalkuliert eine Nutzungsdauer von sechs Jahren, die AHV hingegen mit fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit haben Sie Anspruch auf eine erneute Kostenbeteiligung für Ihre nächsten Hörgeräte. Dabei gilt: Sie können die Rechnung für Ihre neuen Hörgeräte bis zu einem Jahr nach dem tatsächlichen Kauf einreichen. Sie können sich also schon frühzeitig zu neuen Hörgeräten informieren und wechseln, sobald Sie das Passende gefunden haben.

Profitieren Sie von einer frühzeitigen Hörgeräte-Versorgung

Sich frühzeitig mit Hörgeräten versorgen zu lassen, lohnt sich sowohl aus gesundheitlicher, als auch aus finanzieller Sicht. Zum einen können Sie so Hörschwächen besser ausgleichen, sich an das Hörgerät gewöhnen und optimal für sich nutzen. Zum anderen fällt die Kostenbeteiligung der IV grosszügiger aus, als die der später greifenden AHV. Deswegen gilt: Je früher Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, desto besser – so können Sie schon in der Anschaffung bis zu CHF 412.50 sparen.

Mindestanforderung an Hörgeräte

Die Kostenbeteiligung der IV kann ausreichen, um die Gesamtkosten von Hörgeräten in der Basisklasse abzudecken. Um eine angemessene Qualität zu gewährleisten, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte bestimmte Anforderungen erfüllen.  Unter anderem müssen entsprechende Modelle digital und modern ausgestattet sein. Mindestvoraussetzungen sind:

  • digitale Klangverarbeitung
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • drei Hörprogramme
  • vier Frequenzkanäle

Für individuelle Einstellungen müssen nach den geltenden Richtlinien vier oder mehr Frequenzbereiche abgedeckt werden. Auch eine Mindestanzahl von drei Hörprogrammen, die auf verschiedene Alltagssituationen ausgelegt sind, gehört zu den Anforderungen. Um störende Pfeifgeräusche zu mindern, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte ferner über eine Rückkopplungsunterdrückung verfügen. Zudem sollte eine moderne Technologie zur Ausblendung anderer Nebengeräusche vorhanden sein.

Die Kostenbeteiligung der IV kann ausreichen, um die Gesamtkosten von Hörgeräten in der Basisklasse abzudecken. Um eine angemessene Qualität zu gewährleisten, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte bestimmte Anforderungen erfüllen.  Unter anderem müssen entsprechende Modelle digital und modern ausgestattet sein. Mindestvoraussetzungen sind:

  • digitale Klangverarbeitung
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • drei Hörprogramme
  • vier Frequenzkanäle

Für individuelle Einstellungen müssen nach den geltenden Richtlinien vier oder mehr Frequenzbereiche abgedeckt werden. Auch eine Mindestanzahl von drei Hörprogrammen, die auf verschiedene Alltagssituationen ausgelegt sind, gehört zu den Anforderungen. Um störende Pfeifgeräusche zu mindern, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte ferner über eine Rückkopplungsunterdrückung verfügen. Zudem sollte eine moderne Technologie zur Ausblendung anderer Nebengeräusche vorhanden sein.

Von der Anpassung bis zum Hörgerät

Lassen Sie sich von audibene auf Ihrem Weg zum neuen Hörgerät helfen und durch den Anpassungsprozess und die Abrechnung mit der Sozialversicherung leiten. Alle Hörakustiker aus unserem Partnernetzwerk sind nach strengen Richtlinien ausgewählte, selbstständige Meisterbetriebe – bei ihnen sind Ihre Ohren in den besten Händen! Ausserdem stehen wir Ihnen telefonisch mit einer umfassenden Beratung jeder Zeit zur Seite. Wir informieren Sie rund um die Themen Hörgeräte und Schwerhörigkeit. So profitieren Sie von einer doppelten Beratung: durch den Hörakustiker bei Ihnen vor Ort und durch einen unserer audibene-Experten am Telefon.

audibene als Ihr erster Ansprechpartner

Sie können sich bei der Suche nach Ihrem neuen Hörgerät voll und ganz auf den Service von audibene verlassen. Haben Sie weiterführende Fragen zu den Themen Hörgeräte, Preise, Kostenbeteiligung oder Abrechnung mit der Sozialversicherung? Oder haben Sie Interesse an speziellen Hörgeräten, möchten Sie mehr über das allgemeine Vorgehen beim Hörakustiker wissen oder nähere Informationen zu den Leistungen von audibene? Dann zögern Sie nicht, unsere freundlichen Hörgeräte-Experten zu kontaktieren! Wir informieren Sie kostenlos, unverbindlich und neutral rund um das Thema „Besser Hören“. Wir freuen uns auf Sie!